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Kinderschutz in der Kita

Kinderschutz und Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII

 

Unsere Einrichtung hat, so wie alle Kindertageseinrichtungen, eine besondere Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Kindern. Diese Verantwortung besteht darin, alle Kinder, die unsere Kita besuchen, vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Der Kinder- und Jugendhilfe ist dies ein besonderes Anliegen, und deshalb ist der Schutz des Kindeswohls fest im Gesetz verankert.

In unserem Schutzkonzept und in der Konzeption stellen wir dar, wie wir diese Verpflichtung konkret umsetzen. Grundsätzlich begreifen wir Kinderschutz als Basis der Pädagogik in unserem Kindergarten, die die Kinder umfassend in ihrer Entwicklung stärkt, sie am Geschehen und an Entscheidungen beteiligt, und ihre Gefühle achtsam und wertschätzend wahrnimmt. Die Kinder erleben eine wohlwollende Unterstützung von den Fachkräften, und erfahren als Teil unserer Kindergartengemeinschaft hier Aufmerksamkeit, Hilfe, Schutz und Sicherheit. Um dies in der täglichen Arbeit sicher zu stellen, haben wir uns im Team mit den wichtigen Grundsätzen des präventiven Kinderschutzes beschäftigt und diese ausgearbeitet.

 

Eine Aufgabe unserer Einrichtung ist es, am Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung mitzuwirken, um zu verhindern, dass die Kinder in ihrer seelischen und körperlichen Entwicklung Schaden erleiden. Das Personal in unserer Einrichtung muss ein Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vorweisen, die persönliche Eignung der Beschäftigten wird durch Zeugnisnachweis ebenso sichergestellt.

Bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung wird von den pädagogischen Fachkräften im Kindergarten eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen. Die Beobachtungen werden dokumentiert und es wird inhaltlich nach der Umsetzung des Schutzauftrags gem. § 8a SGB VIII vorgegangen. Gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten und der ISEF (Fachkraft für Kinderschutz) hier in der Einrichtung, Frau Heim, wird beratend und unterstützend eingewirkt. Die MitarbeiterInnen der Kita werden regelmäßig in Teambesprechungen über neue Verfahrensweisen und Gesetzesänderungen informiert.